Für die Teilnahme an einem der e.a.t. Kurse zur Gewichtsreduzierung "Gesund abnehmen mit dem e.a.t. Ernährungstraining" erhebt e.a.t eine pauschale Kursgebühr.
Ebenso wird für den XXL-Kurs BMI 40+ eine pauschale Kursgebühr erhoben.
Leistungen im Bereich der Ernährungstherapie, die als Einzelberatungen durchgeführt werden, berechnet e.a.t. nach Aufwand auf Basis eines festen Stundensatzes.
Alle Leistungsangebote sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Das bedeutet, Sie können einen Teil der bei e.a.t. in Anspruch genommenen Ernährungsberatung von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
Die Höhe der Erstattung ist eine interne Regelung der jeweiligen Krankenkasse und kann von Kasse zu Kasse variieren. Es gibt jedoch Mindestsätze, die Ihnen auf jeden Fall erstattet werden.
Informieren Sie sich bitte selbst über die jeweilige Regelung Ihrer Krankenkasse.
Voraussetzungen für eine Bezuschussung sind generell:
• Kurs: Vorlage einer von e.a.t. ausgefüllten Teilnahmebescheinigung
• Einzelberatung: ärztliches Attest
Privat Krankenversicherte erhalten keine Zuschüsse ihrer Krankenkasse!