Seit 2007 ist e.a.t. Ihre qualifizierte Ernährungsberatung in der Region Nettetal-Schwalmtal-Viersen. Doch auch Menschen aus den Städten und Regionen Mönchengladbach, Krefeld, Erkelenz, Wegberg oder Willich finden den Weg in unsere Kurse oder nehmen unsere Ernährungsberatung bei ernährungsbedingten Erkrankungen in Anspruch.
e.a.t steht für Ernähren - Ändern - Trainieren
Gegründet von Diplom Oectrophologin Gabriele Jütten-Buscher (s. auch "Über mich"), bietet e.a.t. zertifizierte Beratungsleistungen in allen Fragen einer gesunden und ausgewogenen Ernährung an.
Kurse: Das e.a.t. Kursprogramm zur dauerhaften Gewichtsreduktion bei Übergewicht startet drei Mal pro Jahr für jeweils zehn Wochen - bei Interesse gefolgt von vertiefenden Folgekurse. Alle Infos zum e.a.t. Kursangebot finden Sie hier
Einzeltherapie: Darüber hinaus betreuen die e.a.t. Dipl. Oecotrophologen im Rahmen der Ernährungstherapie Patienten mit den unterschiedlichsten Krankheitsdiagnosen, bei denen eine gezielte Ernährungsanpassung zahlreiche belastende Symptome lindern helfen kann. Diese Leistungen werden generell nur als Einzelberatung angeboten.
Spezialkurs XXL BMI 40+: Das exklusive Kursangebot für Menschen mit Adipositas ab einem BMI von 40. Ein 10-Monats-Kurs bei schwerem Übergewicht, der von den Krankenkassen nach Einzelfallprüfung wie eine Reha-Maßnahme bezuschusst werden kann. Alle Details zum XXL-Kurs finden Sie hier
Dem gesamten e.a.t. Leistungsangebot liegt ein grundlegendes Konzept zugrunde: das e.a.t. 4-Säulen-Konzept zur erfolgreichen Ernährungsumstellung bzw. -anpassung. Was sich dahinter verbirgt, können Sie hier nachlesen
Um die positiven Effekte einer qualifizierten Ernährungsberatung weiter zu optimieren, arbeitet e.a.t. in den Gesundheitsfelder Bewegung und Mental- und Motivationstraining eng mit anerkannten Partnern aus den Bereichen Physiotherapie und Psychologie zusammen. Mehr zu den e.a.t. Partnern finden Sie hier
Als zertifizierte Ernährungsberatung sind alle e.a.t. Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und werden nach § 20 und § 43 SGB-V bezuschusst. Alles zu Kosten und Zuschüssen finden Sie hier